Immobilie geerbt in Mettmann: Was macht das Nachlassgericht?

Wo finde ich das Nachlassgericht in Mettmann:

Die Direktorin des Amtsgerichts
Gartenstraße 7
40822 Mettmann
Telefon: 02104 774-0
E-Mail: poststelle@ag-mettmann.nrw.de
Homepage: https://www.ag-mettmann.nrw.de
Sprechzeiten
Mo – Fr: 8–12 Uhr
Donnerstags zusätzlich: 14–15 Uhr geöffnet

Da das Amtsgericht mit Gleitarbeitszeit und Teilzeitbeschäftigten arbeitet, sind die Kollegen in der Zeit zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr am besten zu erreichen. Eilanträge können Sie während der gesamten Öffnungszeit auf der Rechtsantragsstelle stellen.

Immobilie geerbt in Mettmann: Was macht das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht in Mettmann ist in ein Teil des Amtsgerichts in Mettmann. Es ist zuständig für Nachlässe und Erbschaften in seinem Gerichtsbezirk. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die bzw. der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht in Mettmann regelt sämtliche rechtliche Angelegenheiten, die nach dem Tod eines Menschen anfallen. Dazu gehören:

 

  • die Testamentsverwahrung
  • die Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten
  • die Erbenermittlung
  • die Erteilung von Erbscheinen
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
  • die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen die Bestellung eines Nachlasspflegers
  • weitere Regelungen, die das Erbe betreffen

Hinweis:

Per E-Mail lassen sich lediglich Termine vereinbaren und laufende Verfahren vereinfachen. Anträge und Erklärungen können nicht per E-Mail abgegeben werden.

Inhaltsverzeichnis

Hinterlässt ein Verstorbener eine Immobilie, dann müssen Angehörige eine Vielzahl von Angelegenheiten mit dem zugehörigen Nachlassgericht regeln. Dieser Prozess wird auch als Nachlassverfahren bezeichnet. Doch was genau sollten Angehörige darüber wissen? Wir von KDR Immobilien beleuchten die Aufgabe des Nachlassgerichts und erklären, was jetzt wichtig ist.

1. Was geschieht bei der Erbschaft einer Immobilie

2. Wie wird das Erbe geregelt?

3. Was ist das Nachlassgericht?

4. Wie läuft ein Nachlassverfahren ab?

5. Welche Aufgaben hat ein Nachlassgericht?

6. Geerbte Immobilie behalten oder lieber verkaufen?

7. Welche Dokumente werden beim Nachlassgericht Mettmann benötigt?

8. Kosten des Nachlassverfahren beim Nachlassgericht Mettmann

9. Fazit: Ohne Nachlassgericht kein Erbe

1. Was geschieht bei der Erbschaft einer Immobilie

Nach dem Tod des Erblassers geht die Erbschaft, die man auch als Nachlass bezeichnet, auf dessen Erben über. Wer erbt, entscheidet entweder das Testament oder die gesetzliche Erbfolge.

Befindet sich im Erbe eine Immobilie und Sie als Erbe treten das Erbe an, müssen Sie sich darum kümmern, dass im Grundbuch eine Eigentumsumschreibung erfolgt. Dafür benötigen Sie einen Erbschein. Diesen können Sie im Zuge eines Nachlassverfahrens beim Nachlassgericht beantragen. Denn der Erbschein bestätigt Sie als rechtmäßigen Erben. Sie können den Erbschein beim zuständigen Amtsgericht in Mettmann beantragen, insofern der Verstorbene seinen Wohnsitz im Landkreis hatte.
Sollten Sie noch nicht über den Erbschein verfügen, ist es für eine Eigentumsumschreibung auch möglich, das öffentliche Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts beim Grundbuchamt vorzulegen.
Im Zuge dessen kommt es zu einem sogenannten Nachlassverfahren, dieses gehört beim Erben zum normalen Prozedere und regelt alle wichtigen bürokratischen Angelegenheiten. Es ist unter anderem wichtig, damit Sie hinterher zweifelsfrei als der rechtmäßige Eigentümer Ihres Erbes gelten.

Jenseits aller Dokumente und anfallenden organisatorischen Aufgaben sollten Sie sich als Erbe einer Immobilie auch darum kümmern, die Substanz des vererbten Hauses zu erhalten. Gerade wenn nicht nur ein Erbe, sondern eine ganze Erbengemeinschaft vorhanden ist, kann es schon mal länger dauern. Manchmal sind Nachlassverfahren von Konflikten überschattet und können sich in die Länge ziehen. Und selbst wenn dann eine Entscheidung da ist, dauert es noch etwas, bis beispielsweise das Haus verkauft wird oder ein Mieter gefunden ist.
Diese Maßnahmen sind zum Erhalt der Substanz des Hauses wichtig:

  • die Heizungsanlage nicht komplett abstellen
  • regelmäßiges Lüften
  • Streu- und Räumarbeiten bei Schnee und Glätte
  • Durchführung wichtiger Wartungsarbeiten

...seit 1986 zuhause im Neanderland

2. Wie wird das Erbe geregelt?

Im Falle eines Todes muss zunächst herausgefunden werden, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht. In einem Testament oder einem Erbvertrag kann jeder seine Erben selbst bestimmen. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge und der Nachlass wird je nach Verwandtschaftsgrad und Pflichtteilen ausgeschüttet.

Es gehen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf die Erben über. Das hat in der Praxis auch zur Folge, dass Erben mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Verschiedenen haften müssen.

Durch die Erbschaft der nächsten Angehörigen werden Erben mit einer weiter entfernten Verwandtschaft von der Erbfolge ausgeschlossen. Dies bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt, die das Erbe annehmen, haben Geschwister und andere Erben der 2. Ordnung keinen Anspruch auf das Erbe.

 

 

Existiert ein Testament, wird das Erbe beziehungsweise der Nachlass so vererbt, wie der Verstorbene es dort verfügt hat.

Im Zuge dessen ist es für die Hinterbliebenen wichtig, herauszufinden, welchen Umfang das Erbe beziehungsweise der Nachlass hat. Erben sollten frühzeitig Kontakt mit Banken, Versicherungen und Vertragspartnern aufnehmen und möglichst detailliert dokumentieren, inwiefern Geld, Immobilien oder sonstiges Vermögen zum Erbe gehören.

Falls Schulden existieren, sind die Erben, die das Erbe annehmen, auch für etwaige Schulden verantwortlich. Dies bedeutet in der Praxis, dass sie mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haften. Daher haben Nachlassempfänger sechs Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.

3. Was ist das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht kümmert sich um den gesamten Prozess innerhalb eines Nachlassverfahrens.  Besonders wichtig ist es, wenn ein Verstorbener ein Erbe, wie beispielsweise eine Immobilie hinterlassen hat, denn dann regelt es alle wichtigen Schritte mit den Hinterbliebenen.

Nachlassgerichte sind immer in die zuständigen Amtsgerichte der Gemeinden integriert. Daher findet man das Nachlassgericht in Mettmann unter der Adresse des Amtsgerichts in Mettmann.

Das Nachlassgericht ist die wohl wichtigste Instanz im Zuge einer Erbschaft. Hier können Hinterbliebene alle wichtigen Angelegenheiten regeln und Dokumente beantragen, die vor allem dann wichtig werden, wenn der Verstorbene eine Erbschaft hinterlassen hat. Das Nachlassgericht ermittelt den Wert des Nachlasses, kümmert sich um die Ermittlung der Erben, stellt Erbscheine aus und eröffnet die Testamentsvollstreckung.

Wichtig: Sind Sie der rechtmäßige Erbe eines Nachlasses haben Sie sechs Wochen Zeit, dass Erbe auszuschlagen. Falls Sie ein Testament besitzen oder das Testament gefunden haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich nach Kenntnis beim Nachlassgericht einzureichen, andernfalls machen Sie sich sogar strafbar. Eine weitere wichtige Aufgabe des Gerichts ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers, falls dies im Testament verfügt wurde.

4. Wie läuft ein Nachlassverfahren ab?

Kommt es zu einem Todesfall, erfährt das Nachlassgericht normalerweise automatisch durch das Standesamt in Mettmann über den Todesfall. Das Gericht überprüft dabei auch automatisch ob der Verstorbene ein schriftliches Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat.

Das Nachlassgericht ist dazu verpflichtet, jedes Dokument mit Anweisungen zum Erbe zu öffnen, egal ob es gültig ist oder nicht. Es ist dafür zuständig alle im Dokument genannten Personen und die gesetzlichen Erben zu informieren.

5. Welche Aufgaben hat ein Nachlassgericht?

Verwahrung von Testamenten

Das Nachlassgericht ist dafür zuständig Testamente aufzubewahren. Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regeln will, kann dies tun, in dem er sein Testament beim Nachlassgericht am Wohnort einreicht. Auf diese Weise stellt man sicher, dass es auch gefunden wird und es nicht zu Fälschungen kommt.

Wichtig: Wenn Sie an Ihrem notariellen Testament etwas ändern wollen und es daher vom Gericht aushändigen lassen, gilt das Testament als widerrufen.

Entgegennahme und Eröffnung von Testamenten

Das Gericht wird in den meisten Fällen automatisch über das Standesamt über den Tod einer Person informiert. Hinterbliebene sind verpflichtet, gefundene oder vorhandene Testamente beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen. Nach dem Ableben kommt es in einem nächsten Schritt zur Testamentseröffnung. Ein dem Gericht übergebenes oder bereits in amtlicher Verwahrung befindliches Testament wird eröffnet. Der Inhalt des Testaments wird verkündet. Weiterhin ist die Testamentseröffnung dazu da, die gesetzlichen Erben und alle am Nachlass beteiligten Personen zu informieren.

Die Testamentseröffnung erfolgt entweder bei einem förmlichen Eröffnungstermin, zu dem alle Beteiligten eingeladen werden oder indem man den Beteiligten eine Abschrift der letztwilligen Verfügung übersendet. Die Abschrift des Testaments ist ein wichtiges Dokument für die Erben.

Es kann unter anderem dazu genutzt werden, um bei der Bank die Erbenstellung nachzuweisen.  Erben können mit dem Dokument den Erbschein erstmal umgehen.  Die Kosten für die Eröffnung eines Testaments liegen pauschal bei 100 Euro, die Bearbeitungsdauern können variieren.

Erteilung von Erbscheinen

Für Erben ist weiterhin ein Erbschein von großer Bedeutung. Auch diesen können Sie beim Nachlassgericht in Mettmann beantragen. Der Erbschein ist vor allem wichtig, falls kein Testament des Verstorbenen existiert und die gesetzliche Erbfolge greift. Denn dann ist der Erbschein dazu da, das Erbe nachzuweisen.

Erbenermittlung

Das Nachlassgericht ist verpflichtet, die Erben zu ermitteln. Kann es keine Erben ermitteln, erbt der Fiskus. Das Nachlassgericht muss auch bei geringwertigen Nachlässen oder solchen, die überschuldet sind, ermitteln. Es liegt im Ermessendes Gerichts, welche Maßnahmen es ergreift, um Erben ausfindig zu machen. Oft bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger, wenn keine Erben auffindbar sind. Der sichert nicht nur den Nachlass, sondern versucht auch, einen Erben zu finden. Einen Erbenermittler muss das Nachlassgericht allerdings nicht beauftragen.

Ausschlagung einer Erbschaft

Entscheiden Sie sich als Erbe dazu, Ihr Erbe auszuschlagen, obliegt diese Zuständigkeit ebenfalls dem Nachlassgericht. Es nimmt entsprechende Erklärungen entgegen. Ein Erbe auszuschlagen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn Schulden vorhanden sind oder das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen verbunden ist.

Möchten Sie ein Erbe ausschlagen, müssen sie entweder persönlich beim Amtsgericht vor Ort vorsprechen oder sich hierzu an einen Notar wenden, der Ihnen diese Absicht beglaubigt.  Ein einfacher Brief mit der Absicht ans Amtsgericht ist für dafür nicht ausreichend. Es ist ebenfalls eine Option, die Ablehnung des Erbes vor dem Nachlassgericht in dem Bezirk zu erklären, in dem man seinen Wohnsitz hat. Auf diese Weise kann man sich eine Reise zum Wohnort des Verstorbenen ersparen.

6. Geerbte Immobilie behalten oder lieber verkaufen?

Steht nach dem Tod fest, dass Sie der rechtmäßige neue Eigentümer der Immobilie sind, sollten Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie die Immobilie behalten wollen oder ob Sie diese lieber verkaufen möchten. Sollten Sie sich für einen Verkauf entscheiden, empfiehlt es sich den Verkauf keinesfalls voreilig und ohne Beratung zu tätigen.

Kommen Sie hierbei zu dem Entschluss, dass Sie die Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig, die Immobilie professionell bewerten zu lassen, damit Ihre Immobilie den bestmöglichen Verkaufspreis erzielen kann. Wir von KDR Immobilien stehen Ihnen dazu mit unseren Profis vor Ort in Mettman jederzeit gern zur Verfügung. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zum Thema: Haus verkaufen in Mettmann

...seit 1986 zuhause im Neanderland

7. Welche Dokumente werden beim Nachlassgericht in Mettmann benötigt?

Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchte, benötigen Sie hierfür beim Amtsgericht in Mettmann einen Termin. Das zuständige Nachlassgericht ist eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes in Mettmann. Termine können Sie einfach beantragen, indem Sie den Fragebogen des Nachlassgerichts in Mettmann ausfüllen.

Hinweis:
Mit demselben Fragebogen können Sie auch die Eröffnung eines Testamentes, das Verfahren für eine Erbausschlagung sowie die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses einleiten. Füllen Sie dafür den Fragebogen gut leserlich aus und senden Sie es per Post oder E-Mail unter der oben genannten Adresse an das Amtsgericht in Mettmann.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung eines Erbescheins:

  • Fragebogen zu Erbscheinbeantragung
  • entsprechende Urkunden (Sterbeurkunde/Geburtsurkunden/Eheurkunde/Stammbuch/
    eventuelle Scheidungsurteile) im Original oder in beglaubigter Abschrift

Möchten Sie einen Erbschein beantragen, müssen Sie neben der Sterbeurkunde auch die Personenstandsurkunden von allen Personen vorlegen, die als mögliche Erben in Frage kommen. Dazu gehören auch bereits verstorbene Personen wie zum Beispiel frühere Ehepartner oder Kinder der verstorbenen Person. Legen Sie diese Urkunden entweder im Original oder als beglaubigte Kopien vor. Die Dokumente dienen dazu, die Verwandtschaftsverhältnisse zur verstorbenen Person nachzuweisen. In diesem Schritt ist es zudem notwendig, die Postanschriften aller Miterben anzugeben. Diese ist nötig, da das Nachlassgericht in Mettmann alle Erben postalisch über die Eröffnung des Testaments in Kenntnis setzt.

Darüber hinaus ist es in diesem Schritt hilfreich, Vollmachten der Miterben beizufügen, in denen sie ihr Einverständnis mit Ihrem Erbscheinsantrag schriftlich dokumentieren. Ansonsten müsste das Nachlassgericht zunächst diese Personen kontaktieren, bevor es Ihnen den Erbschein ausstellen kann. Die detaillierten Voraussetzungen für die Beantragung eines Erbscheins im Landkreis Mettmann können Sie auf der Website des zuständigen Amtsgerichts in Mettmann nachlesen. Bitte wenden Sie sich zur Frage des Inhalts der Vollmachten vorab an das Nachlassgericht.

8. Kosten des Nachlassverfahren beim Nachlassgericht Mettmann?

Die Ausstellung eines Erbscheins kostet Gebühren, die vorrangig vom Wert des Nachlasses abhängen. Hatte der Verstorbene Schulden, sind diese abzuziehen. Auch die Anzahl der Erben und die Frage, ob ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, spielen für die Berechnung dieser Gebühren eine Rolle. Die genauen Gebühren und Kosten für ein Nachlassverfahren werden in Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt.

Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie am besten direkt beim Amtsgericht im Mettmann oder einem Rechtsanwalt für Erbrecht nach. Diese können Sie am besten über die aktuellen Kosten und Gebühren am besten informieren. Beachten Sie hierbei auch, dass die Gebühren sich im Laufe der Zeit ändern können.

Gebührentabelle nach Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Sofern der Widerruf allen gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat, wird der Ausschlagende genau so behandelt, als ob er nie in den Genuss einer Erbschaft gekommen wäre.

Gebuhren nach GNotKG ( Tabelle B)
Geschaftswert bis… EUR Gebuhr … EUR Geschaftswert bis… EUR Gebuhr … EUR
1.000 19 (bis 500 = 15EUR) 350.000 685
5.000 45 440.000 835
10.000 75 550.000 1.015
25.000 115 650.000 1.175
50.000 165 750.000 1.335
80.000 219 850.000 1.495
110.000 273 900.000 1.575
155.000 354 950.000 1.655
260.000 535 1.000.000 1.735

 

9. Fazit: Ohne Nachlassgericht kein Erbe

Erben sollten sich im Falle einer Erbschaft an das zuständige Nachlassgericht wenden, in dessen Bezirk der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat. Wer sein Erbe ausschlagen möchte, kann dies auch vor dem Nachlassgericht in dem Bezirk erklären, in dem sich der übliche Wohnsitz befindet und so sogar eine Reise zum Wohnort des Verstorbenen umgehen.

Beachten Sie: Nach deutschem Recht sind Sie auch ohne Erbschein der rechtmäßige Erbe. Denn wer erbt, regelt das Testament oder die gesetzliche Erbfolge. Mit dem Eintritt des Erbfalls werden Sie automatisch zum neuen Eigentümer. Möchten Sie jedoch über das Vermögen oder die vererbte Immobilie verfügen, wird ein Erbschein zwingend nötig. Spätestens wenn Sie die geerbte Immobilie auf sich umschreiben lassen wollen, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein von Ihnen. Auch wenn Sie an das Konto des Verstorbenen wollen, müssen Sie sich zunächst bei der Bank als rechtmäßiger Erbe ausweisen.

Das Nachlassgericht für den Landkreis Mettmann ist ein Teil des Amtsgerichts in Mettmann und verantwortlich für die Abwicklung von Nachlässen und Erbschaften in seinem Zuständigkeitsbereich. Ohne das Nachlassgericht und ein Nachlassverfahren kommen Sie nicht an Ihren Erbschein und es wird schwierig, über Ihr Erbe zu verfügen. Insbesondere im Falle einer Immobilienerbschaft ist ein Erbschein notwendig, um die Aktualisierung des Grundbuchs vornehmen zu können. Ein Erbschein erleichtert es Ihnen sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen zu können.

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