Die Grundsteuerreform kommt! Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sind davon betroffen.
Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren vom Bundesverfassungsgericht beschlossen. Das BVG hatte die Neuregelung gefordert. Bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll nun eine Neuberechnung aufgrund aktuellerer Daten geschehen. Bis dahin müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
In den kommenden Wochen werden die Finanzämter die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts versenden.
„Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie“, warnte der Präsident des Steuerzahlerbund, Reiner Holznagel.
Er forderte zeitnahe Informationsschreiben an die Haus- und Grundstücksbesitzer, die auch Hinweise und Hilfestellung für die Erklärung enthalten.
Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts von Immobilieneigentum wird in NRW nach dem Bundesmodell verfahren.
Die Daten der Immobilie zusammenstellen!
„Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben“, sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem, wer sein Haus oder Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, die Unterlagen zusammenzusuchen.
Denn es gibt einige Stolpersteine bei der Zusammenstellung der für das Fianzamt benötigten Daten. So werden viele Daten den Eigentümern oder erben nicht oder nicht mehr aktuell vorliegen. Recherchen sind gegebenenfalls nötig. Und Recherchen brauchen Zeit und bereiten Mühe.
Für die Berechnung des Grundsteuerwerts brauchen die Finanzämter Angaben zum Grundstück (Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern, Miteigentumsanteile und Bodenrichtwerte) und zum Gebäude, Baujahr, Anbauten,– evtl. auch, Wohnflächen.
Die Bodenrichtwerte müssen womöglich bei Gutachterausschüssen recherchiert werden. Beim Baujahr müssen eventuell Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer einer Immobilie verlängern könnten. Bei der Wohnfläche müssen An- und Umbauten notfalls selbst ausgemessen und müssen korrekt ermittelt werden.
Stichtag
Alle diese Daten sind für den Stichtag 1. 01. 2022 zusammenzustellen. Wer zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war, ist der erste Ansprechpartner für das Finanzamt und wird zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert werden. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie in der Zwischenzeit verkauft haben, werden angeschrieben werden.
Grundsteuerwert führt zur Grundsteuer
Aus diesen Daten ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert. Dieser Wert ist die Basis für die zukünftige Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Die Kommunen berechnen dann die neue Grundsteuer aus dem ermittelten Grundsteuerwert und dem kommunalen Hebesatz.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckt etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Schwimmbäder bezahlt werden. Gezahlt wird sie von jedem Immobilienbesitzer – ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei größeren Mietshäusern auch um vierstellige Beträge.
Das Grundsteueraufkommen soll insgesamt nicht verändert werden. Der BHB forderte aber, dass die Grundsteuer von aktuelleren Werten ausgehen muss als bisher. Das wird in Einzelfällen zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Ob die Kommunen der Weisung folgen, die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht zu erhöhen bleibt abzuwarten. Da die Grundsteuer eine der Haupteinnahmequellen jeder Kommune ist, gilt es hier für die Steuerzahler genau hinzuschauen.
Abgabezeitraum
Immobilienbesitzer müssen die Feststellungserklärung vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital über die Steuerplattform ELSTER bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
ELSTER Benutzerkonto
Es macht also für Sie als Eigentümer Sinn, mit den Vorbereitungen für die Feststellungserklärung zu beginnen.
Als Erstes sollten Sie sich ein Benutzerkonto bei der Steuerplattform ELSTER einrichten. Dieser Zugang ist wichtig und nur in Ausnahmefällen nicht erforderlich.
Hier geht´s zur Erstellung Ihres ELSTER-Benutzerkontos: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Parallel sollten Sie die wesentlichen Daten für ihr Grundeigentum zusammenstellen.
Sie haben weitere Fragen zur Feststellungserklärung? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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